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Erstklassiger Haft­pflichtschutz ist enorm wichtig

Erstklassiger Haftpflichtschutz ist enorm wichtigWenn Sie Sach- oder Per­sonenschäden verursachen, tragen Sie die volle finanzielle Verantwortung – zum Beispiel wenn Sie als Mieter versehentlich einen Brand auslösen oder als Radfahrer einen Fußgänger schwer verletzen. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen und bleibende Gesundheitsfolgen erleiden, müssen Sie als Verursacher mit immensen Schadenersatzforderungen rechnen. In schweren Fällen droht Ihnen der finanzielle Ruin. Deshalb ist ein leistungsstarker privater Haft­pflichtschutz auch für Sie unverzichtbar.

Die mit rund 50 Euro im Jahr sehr günstige private Haft­pflichtversicherung kommt für berechtigte Schadenersatzforderungen auf, wenn Sie andere schädigen, in strittigen Fällen vertritt sie Ihre Interessen sogar vor Gericht. Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist meist ohne Beitragszuschlag mitversichert. Der private Haft­pflichtschutz gilt je nach Tarif auch für Ihre Kinder, solange sich diese noch in Ausbildung befinden und nicht älter als 25 Jahre sind. Die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme – darüber hinausgehende Schäden zahlen Sie auch mit Haft­pflichtschutz aus der eigenen Tasche. Empfehlenswert ist deshalb eine möglichst hohe Deckungs­summe von mindestens 10 Millionen Euro. Auch Haftungsrisiken aus Baumaßnahmen am eigenen Haus sind bis zu bestimmten Grenzen (z.B. 50.000 Euro) mitversichert. Wichtig für Immobilienbesitzer: Die private Haft­pflichtversicherung deckt nur Haftungsrisiken ab, die vom selbst bewohnten Einfamilienhaus ausgehen. Eigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser brauchen eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Nicht alle Risiken sind in der privaten Haft­pflichtversicherung eingeschlossen, deswegen gibt es zahlreiche spezielle Haft­pflichtpolicen – zum Beispiel die Kfz-Haft­pflicht, die Berufshaftpflicht, die Bauherren-, Öltank-, Sportboot-, Vereins-, Tierhalter- oder Jagdhaftpflicht. Solche Haft­pflichtpolicen für spezielle Risiken sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Kfz-Haft­pflicht darf kein Auto auf die Straße, ohne Nachweis einer Jagdhaftpflicht bekommt man keine Jagderlaubnis. Andere Policen wie die Hundehaftpflicht sind nicht überall gesetzlich gefordert, aber wegen der verschuldensunabhängigen Haftung des Halters für seinen Vierbeiner dringend zu empfehlen.

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